Video: Dr. Gabriele M. Pauli in der Sendung "Markus Lanz"
Hier können Sie die Sendung vom 17. Januar 2012 im ZDF noch einmal anschauen.
Götterdämmerung in Bayern? Der Sturz eines Ministerpräsidenten und die Komplotte gegen politische Reformen
Vorbemerkung: Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Vorgänge um den
Rückzug des ehemaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber aus seinem Amt im
Jahre 2008. Er zeigt damit auch gleichzeitig meinen persönlichen politischen
Werdegang auf, der eng mit dem Fall von Edmund Stoiber verknüpft ist.
Ungleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen und keine parlamentarischen Rechte für fraktionslose Abgeordnete als Gruppe
Alle Fraktionen stimmten in einer Ausschuss-Sitzung vom 08.12.2011 gegen den Antrag von Dr. Gabriele Pauli, fraktionslosen Abgeordneten einen Gruppenstatus einzuräumen. Damit werde versucht, zu verhindern, dass einzelne Abgeordnete ihre Fraktionen verließen, so die fraktionslose Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli. CSU, FDP, Freie Wähler, SPD und „Bündnis 90 /Die Grünen“ gingen nur sehr zögerlich an diese Fragestellung heran, wohl auch deshalb, weil sie vermuteten, dass einzelne Abgeordnete aus ihren Reihen einen fraktionslosen Status annehmen könnten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mein bisheriger politischer Weg war von Höhen und Tiefen geprägt. Lange Zeit war ich in der Christlich Sozialen Union in Bayern (CSU) an vorderster Stelle, was die Beliebtheit innerhalb der Partei anging. Dies drückte sich beispielsweise in sehr guten Wahlergebnissen aus, die ich seit 1989 jeweils als Vorstandsmitglied der Partei auf Landesebene erhielt.
In dieser Zeit war ich Aushängeschild der Partei, nicht nur in meiner mittelfränkischen Heimat, sondern bedingt durch meine langjährige Tätigkeit in der Jungen Union auch in ganz Bayern. Hinzu kam meine sensationelle Wahl als Landrätin des Landkreises Fürth im Jahre 1990, wo ich in einer Stichwahl meinem Vorgänger aus der SPD das Amt streitig machten konnte.
Nach “Fünf-Prozent-Urteil”: Dr. Gabriele Pauli begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Sternstunde für die Demokratie“ - Austausch von acht deutschen EU-Parlamentariern steht an
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011, die 5%-Hürde bei der nächsten Europawahl fallen zu lassen, ist sensationell. Endlich haben auch kleinerer Parteien eine Chance, in das Europäische Parlament einzurücken. Allerdings sei auch die jetzige Zusammensetzung laut dieses Gerichtsentscheides nicht verfassungsgemäß und müsse daher, so die bayerische Landtagsabgeordnete Dr. Gabriele Pauli, umgehend der geltenden Rechtslage angepasst werden.


