Auf dieser Seite finden Sie Anträge und Anfragen von Dr. Gabriele M. Pauli als Landtagsabgeordnete im Bayerischen Landtag in der Wahlperiode 2008 - 2013
Antrag vom 27. September 2011
Haushaltsexperte: Für jeden Doppelhaushalt des Freistaates Bayern wird durch den Landtag eine Expertin oder ein Experte für Haushaltsfragen durch Abstimmung bestellt.
Auszug aus dem Antrag: Für jeden Doppelhaushalt des Freistaates Bayern wird durch den Landtag eine Expertin oder ein Experte für Haushaltsfragen durch Abstimmung bestellt.
Die Expertin bzw. der Experte für Haushaltsfragen darf nicht Mitglied des Landtags oder der Staatsregierung sein und auch in keinem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zu einer politischen Partei oder Wählervereinigung stehen. Das Vorschlagsrecht wechselt für jeden neuen Doppelhaushalt in der Reihenfolge der Fraktionen. Wiederwahl ist möglich. Die erste Wahl erfolgt zum Haushaltsplan 2011/2012 nach dessen Inkrafttreten.
Hier können Sie den vollständigen Antrag Haushaltsexperte nachlesen
Wieviele Abgeordnete bilden eine Gruppe mit Fraktionsstatus?
Landtagspräsidentin verwehrt Debatte im Ältestenrat - Dr. Gabriele Pauli hakt nach
Dr. Gabriele Pauli möchte, dass der Status einer sogenannten "Gruppe" von Abgeordneten geklärt wird, die dann entsteht, wenn sich mehrere fraktionslose Abgeordnete zusammen schließen. Der urspüngliche Antrag stammt vom 9. Juni 2011 (Antrag vom 09.06.11) und wurde von Dr. Gabriele Pauli am 29. September 2011 neu eingereicht (Antrag vom 27.09.11).
Der Antrag wird demnächst im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags beraten.
Im Bayerischen Landtag kam diese Konstellation bisher nicht vor, so dass die Landtagspräsidentin eine Debatte über diese Frage mit dem Argument verweigern wollte, dass ein solcher Fall im Moment nicht relevant sei (Stellungnahme der Präsidentin des Bayerischen Landtages vom 16.06.11).
In der Vergangenheit wurden bei Regelungslücken im Bayerischen Landtag Beschlüsse des Deutschen Bundestages analog angewendet. Gilt diese Analogregelung auch im vorliegenden Fall, dann stünde im Bayerischen Landtag bereits 2 fraktionslosen Abgeordneten der Rechtsstatus einer Gruppe zu.
Dr. Gabriele Pauli hat deshalb erneut gefordert, dass diese Frage im Ältestenrat geklärt werden sollte. Sie verweist in einem
Schreiben an die Landtagsabgeordneten des Ältestenrates des Bayerischen Landtages vom 05.07.2011 auf verschiedene für den Bundestag geltende Regelungen.
Allerdings besteht bei den jetzigen Landtagsfraktionen wenig Interesse, die Frage der Gruppenbildung fraktionsloser Abgeordneter zu klären. Vielmehr ist die Bestrebung da, fraktionsinterne Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten durch interne Zwänge zu regeln (Fraktionsdisziplin). Das führt bei einigen Abgeordneten des Bayerischen Landtages zu der Überlegung, eventuell ihre Fraktion zu wechseln.
Anfrage vom 14. Juli 2011
Inhaftierte in Gefängnissen in Bayern
1. Welche Arten von Gründen für einen Aufenthalt in einer Haftzelle in einem bayerischen Gefängnis gibt es insgesamt? (Bitte vollständige Aufzählung aller Gründe einschließlich Strafhaft, Untersuchungshaft, Ersatzhaft für Geldstrafe oder Gerichtskosten, Sicherungsverwahrung, Erzwingungshaft, Abschiebehaft, Vorführungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Unterbindungsgewahrsam und Nennung weiterer Gründe.)
2. Wie viele in bayerischen Gefängnissen Inhaftierte gab es aus jedem Grund, der in der Antwort auf Frage 1 genannt ist, zum ersten Tag jedes Monats seit 01.01.2009 (Bitte tabellarische Auflistung unter Nennung der Zahlen getrennt nach Männern und Frauen, männlichen und weiblichen Jugendlichen.)
Hier können Sie die vollständige Anfrage sowie die Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz lesen
Weitere Anfragen (hier stehen die Antworten der zuständigen Ministerien noch aus):


